Kultur in Amtsberg

Neue Bekanntmachungsform
in der Gemeinde Amtsberg


Ab dem 01. Juni 2017 wird die Gemeinde Amtsberg ihre öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen nur noch in elektronischer Form durchführen.

Die gesetzliche Legitimation dafür ergibt sich aus § 2 Nr. 4 der Kommunalbekanntmachungsverordnung vom 17. Dezember 2015.

Das heißt, dass zukünftig alle amtlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite www.amtsberg.eu veröffentlicht werden.

Mit Einstellung der Bekanntmachung auf der Internetseite gilt diese Bekanntmachung als vollzogen und entfaltet ihren Rechtscharakter.

Der Amtsberger Anzeiger ist ab dem 01. Juni 2017 kein Amtsblatt mehr, dieser dient vielmehr zukünftig nur noch der Information der Einwohner entsprechend § 11 der Sächsischen Gemeindeordnung.

Mit dieser Umstellung werden Bekanntmachungen nicht mehr in Papierform an alle Haushalte verteilt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf unserer Webseite für einen Newsletter anzumelden. Damit erhält man bei Erscheinen eines neuen „Amtsberger Amtsblattes“ eine E-Mail mit einer Inhaltsübersicht und dem direkten Link zur Bekanntmachung.

Für diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, bestehen folgende Möglichkeiten, Kenntnis über den Inhalt der Bekanntmachungen zu erhalten:

  • Einsichtnahme in die Bekanntmachung im Rathaus zu den Sprechzeiten.
  • Auf schriftlichen Antrag Zusendung einer gedruckten Version des „Amtsberger Amtsblattes“ gegen Kostenersatz.


Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Sitzungstermine des Gemeinderates, des Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses und der Ortschaftsräte rechtswirksam ebenfalls nur noch auf der Internetseite der Gemeinde Amtsberg bekannt gemacht werden.

Als zusätzliche Serviceleistungen werden - jedoch ohne Rechtswirkung – die im Amtsberger Amtsblatt erfolgten Bekanntmachungen im regelmäßig erscheinenden Amtsberger Anzeiger zur allgemeinen Information eingestellt. Zudem werden die Einladungen zu den Sitzungen der gemeindlichen Gremien – jedoch ebenfalls ohne Rechtswirkung – an den Verkündungstafeln Poststraße 30, Mittlerer Weg 1 und Hauptstraße 53b zur allgemeinen Information ausgehangen.