und somit der sinkenden Nachfrage ihre Teststelle im Ortsteil Dittersdorf
ab dem 16.03.2022.
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Erzgebirgskreis unter
www.erzgebirgskreis.de
über alternativ bestehende Testmöglichkeiten.
Neuigkeiten zu CORONA
10.11.2021
neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab dem 08.11.2021
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 08.11.2021 - klicken Sie hier!
Das Kabinett hat am Freitag, dem 5. November 2021, die ab 08.11.2021 geltende neue Fassung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese gilt bis zum Ablauf des 25. Novembers 2021 und nimmt aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der sich verschärfenden Lage in den sächsischen Krankenhäusern Anpassungen in den Bestimmungen zur Vorwarn- und Überlastungsstufe vor.
2G-Regel
Die Zugangsvoraussetzung 3G wird in einigen Bereichen des Frei-zeit- und Kulturlebens durch die 2G-Regel (nur geimpfte und genesene Personen erhalten Zutritt) ersetzt:
− Innengastronomie
− Veranstaltungen im Innenbereich
− Innenbereich von Freizeit- und Kulturveranstaltungen
− Innenbereich von Bars, Discotheken und Clubs
− sämtliche Großveranstaltungen (ab 1.000 Besucherinnen und Besucher)
Die Regelungen des 2G-Optionsmodells gelten in diesen Bereichen nicht mehr, demnach sind die Basisschutzmaßnahmen wie Abstand und Kontakterfassung sowie Kapazitätsbeschränkungen zwingend einzuhalten.
Weihnachtsmärkte
Landestypische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Bergparaden sind unter Einhaltung der bereits bestehenden Regelungen in Vorwarn- und Überlastungsstufe weiterhin möglich. Jedoch gilt hier bei einer ausbleibenden Einteilung in Verweil- und Flanierbereiche und mehr als 1.000 zeitgleichen Besuchern anstelle der bisherigen 3G-Regelung zukünftig die 2G-Regelung. Bei Aufteilung in Verweil- und Flanierbereiche hat 2G ebenso Anwendung zu finden, wenn sich mehr als 1.000 zeitgleiche Besucher in den Verweilbereichen aufhalten. Bei Erreichen der Überlastungsstufe treten keinerlei weitere Ein-schränkungen in Kraft.
Verkürzung der Handlungsfristen
Die „3+2-Regelung“ ersetzt die bisherige „5+2-Regelung“. Damit müssen die jeweiligen Schwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten sein, bevor am übernächsten Tag die Vorwarn- oder Überlastungsstufe gilt bzw. nicht mehr gilt. Im Fal-le der 7-Tage-Inzidenz von 35 findet weiterhin die „5+2-Regelung“ Anwendung.
FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
Für den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gilt eine FFP-2-Maskenpflicht. Schüler sind hiervon ausgenommen und benötigen einen medizinischen Mund-Nasenschutz.
Arbeitswelt
Grundsätzlich sollen die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office anbieten, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Ab Erreichen der Vorwarnstufe ergeht die Empfehlung an die Arbeitgeber, allen Beschäftigten dreimal wöchentlich einen kostenfreien Test anzubieten und an die Arbeitnehmer, diese Möglichkeit anzunehmen. Selbstständige sollten sich ebenfalls dreimal in der Woche testen lassen.
Kontaktbeschränkungen
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen ab der Vorwarnstufe werden fortgeführt, wobei neben den Genesenen/vollständig Geimpften jetzt auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (bislang bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) nicht mitzählen.
Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
In Pflegeeinrichtungen muss sämtliches Personal – auch externe Dienstleister o. ä. – künftig täglich einen Testnachweis führen. In Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt diese tägliche Testpflicht für Personal, das am Patienten tätig ist. Es wird zudem dringend empfohlen, dass auch genesene/geimpfte Beschäftigte getestet werden. Träger von Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen darüber hinaus künftig den Impf- und Genesenenstatus von Bewohnern und Personal in anonymisierter Form wöchentlich an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und das Sozialministerium übermitteln.
28.09.2021
Coronatestzentrum ab 01.10.2021 in Dittersdorf
Das Corona Testzentrum der Firma BeSafe befindet sich ab Freitag, dem 01.10.2021 im Fahrschulraum an der Turnhalle Dittersdorf (Haus rechts neben der Turnhalle).
Adresse:
Dittersdorfer Straße 82b
09439 Amtsberg
Öffnungszeiten:
Dienstag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonntag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Zusätzlich sind jetzt auch PCR-Tests möglich (kostenpflichtig)
Ohne Terminanmeldung
https://besafe.app/anmelden/kundenkonto