Testzentrum Amtsberg
Sport- und Freizeithalle Weißbach, Hauptstraße 61, 09439 AmtsbergÖffnungszeiten, ohne vorherige Terminreservierung:
Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Sonntag 09.30 – 12.00 Uhr
ist für die schnellere Abwicklung von Vorteil.
Personalausweis nicht vergessen!
Weitere Testzentren in Erzgebirgskreis PDF
Neuigkeiten zu CORONA
19.04.2021
Coronavirus - Kita Knirpsenland bleibt am 20.04. und 21.04.2021 geschlossen
Kita Knirpsenland – Coronavirus
Sehr geehrte Eltern,
leider wurden in der Kita Knirpsenland Mitarbeiterinnen positiv auf SARS-Cov-2 getestet. Hiervon betroffen ist eine Gruppe aus der Kinderkrippe. Die Eltern der betroffenen Kinder sind informiert.
Für die Kinder dieser Gruppe gilt Quarantäne. Das Gesundheitsamt ist informiert.
Aufgrund der Vielzahl der Fälle bleibt die Kita vorerst am 20.04. und 21.04.2021 geschlossen bis die PCR-Testung des restlichen Personals abgeschlossen ist. Für die gesamten Kinder wurde das Essen beim Schlemmereck abbestellt.
Bescheinigung für den Arbeitergeber über die Schließung der Kita Knirpsenland erhalten Sie bei Frau Triller SB Personal und Soziales unter antonia.triller@amtsberg.eu oder 037209-67914.
Die Hortkinder werden ab morgen, 20.04.2021 bis Donnerstag, 22.04.2021 in der Grundschule betreut und sind dort abzuholen bzw. ist eine Heimfahrt mit dem Bus durch die Eltern zu planen.
Weiterführend werden die Eltern am Mittwochnachmittag durch die Kita informiert.
Wir danken für Ihr Verständnis.
16.04.2021
Neue Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis
Pressemitteilung Nr. 75 des Landratsamtes Erzgebirgskreis
Neue Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 19. April 2021 in Kraft. Die bislang gültige Allgemeinverfügung vom 19.03.2021 tritt mit Ablauf des 18.04.2021 außer Kraft.
Die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 31/2021 vom 16.04.2021, auf www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen
Der Erzgebirgskreis folgt damit dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, der vorsieht, die Muster-Allgemeinverfügung - Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen – in den Landkreisen und Kreisfreien Städten umzusetzen. Die Veränderungen sind notwendig, weil aufgrund der Dominanz der Virusvariante B 1.1.7 das Kontaktpersonenmanagement angepasst werden musste.
Wesentliche Änderungen zur bisherigen Allgemeinverfügung:
Die Bezeichnung „Kontaktperson der Kategorie I“ wurde in „enge Kontaktperson“ geändert.
Von der Absonderung ausgenommen sind auf Nachweis geimpfte und genesene Personen. Die Ausnahme gilt nicht, wenn der Quellfall mit einer besorgniserregenden Virusvariante mit Ausnahme von B 1.1.7 infiziert ist.
Zum Ende der Absonderung der Kontaktpersonen soll die Testung mittels Antigentest erfolgen.
Internet www.erzgebirgskreis.de
02.04.2021
Neue Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises zu Corona
Erzgebirgskreis erlässt neue Allgemeinverfügung mit Lockerungsmaßnahmen ab 6. April.
01.04.2021
Eingeschränkter Regelbetrieb/Zugang zu Einrichtungen/Testpflicht der Begleitpersonen
- Eingeschränkter Regelbetrieb unter der Einhaltung der bereits bekannten Hygienevorschriften/Mittagsversorgung
- Zugang zu den Einrichtungen/Testpflicht der Begleitpersonen
Eingeschränkter Regelbetrieb/Zugang zu Einrichtungen/Testpflicht der Begleitpersonen
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.03.2021 und deren Umsetzung weisen wir auf Folgendes hin:
Die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Amtsberg arbeiten im eingeschränkten Regelbetrieb. Die Öffnungszeiten sind von 06:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen. Die Betreuung im Hort in der Ferienzeit erfolgt in einer Gruppe.
Für alle Krippen- und Kindergartenkinder erfolgt die Anmeldung der Mittagsversorgung. Wir bitten Sie, sehr geehrte Eltern, die Abmeldung wie gewohnt selbst vorzunehmen, sollten Sie die Betreuung nicht in Anspruch nehmen wollen.
Für alle Hortkinder erfolgt aufgrund der Ferien keine Anmeldung der Mittagsversorgung. Wir bitten Sie, sehr geehrte Eltern, die Anmeldung selbst vorzunehmen, sollten Sie die Betreuung Ihres Kindes in Anspruch nehmen zu wollen.
In der jeweiligen Einrichtung sind ab dem 06.04.2021 Übergabe- und Abholzonen eingerichtet. Diese sind
in der Kindertagesstätte „Regenbogen“: Eingangsbereich des Gebäudes ab der Eingangstür bis zu den blauen Türen zum Flur/Umkleideräumen/Gruppenräume im Erdgeschoss und bis zu den blauen Türen im Obergeschoss
in der Kindertagestätte „Knirpsenland“: Eingangsbereich des Gebäudes ab der Eingangstür bis zu den weißen Türen. Links befindet sich der Zugang zum Erdgeschoß, rechts befindet sich der Zugang zum Obergeschoß. Das Benutzen des Hintereinganges ist untersagt.
In diesen Übergabezonen gilt eine Personenanzahlbegrenzung, Maskenpflicht, Abstand und Einhaltung sonstiger Regeln entsprechend der Hygienevorschriften, aber keine Testpflicht für die Eltern bzw. für die Begleitpersonen des Kindes.
An den jeweiligen Türen werden Klingeln angebracht, die entsprechend bezeichnet werden, so dass die Begleitpersonen in dem jeweiligen Betreuungsraum klingeln und die jeweilige Erzieherin das Kind in der Übergabezone abholt bzw. zur Abholzeit wieder herausgibt.
Wenn die Eltern bzw. die Begleitpersonen in sonstige Räume der Einrichtungen, wie Umkleideräume etc. betreten möchten oder müssen, unterliegen sie der Testpflicht!
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Vorweisen eines Negativtestes auch nachmittags die Einrichtung außerhalb der Übergabezonen nicht betreten dürfen. Teilen Sie daher den Erzieherinnen schon morgens mit, wenn möglich, was beim Abholen mitgenommen werden/ eingepackt werden muss, um die Abholung so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Beim Abholen der Kinder aus dem Garten, also auf dem Außengelände, gelten die gleichen Abholpunkte wie im letzten „eingeschränkten Regelbetrieb“.
In Bezug auf die Testpflicht können Sie, sehr geehrte Eltern, oder andere Begleitpersonen das in Amtsberg eingerichtete Testzentrum, aber auch die Testzentren in den Nachbargemeinden und Städten nutzen oder sich den Selbsttests unterziehen.
Die Informationen zu den Selbsttests und die entsprechenden Formulare hierzu finden Sie unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Kategorie:
Download der Bescheinigung über das Vorliegen eines Antigen-Selbsttests (Anlage 1)
Das Vorliegen des entsprechenden Tests (App, ärztl. Nachweis, Selbstauskunft etc.) wird durch die Erzieherin geprüft, die das Kind in Empfang nimmt bzw. herausgibt.
D.h. unabhängig davon, ob die Begleitpersonen das Kind nur bis zur Übergabezone bringen und holen oder einen negativen Test vorweisen können, ist an der jeweiligen Klingel zu klingeln, zu warten und die jeweilige Erzieherin zu benachrichtigen.
Unter Einhaltung der Vorschriften und Vorgaben, bitten wir alle Eltern eindringlich um eine eigenverantwortliche Einhaltung der Regeln aus Rücksicht auf die Gesundheit Anderer!
Bei Fragen stehen Ihnen die KiTa-Leitung sowie die Gemeinde Amtsberg zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hauptamt
31.03.2021
Freistaat Sachsen hat neue Coronaschutzverordnung erlassen
31.03.2021
Regeln für den Schul- und Kita-Betrieb -Zugangsbeschränkungen für Eltern
Regeln für den Schul- und Kita-Betrieb nach Ostern -Zugangsbeschränkungen für Eltern
Wir werden in den Kindertagesstätten der Gemeinde Amtsberg Übergabe- / Abholzonen einrichten, in den die Eltern ihre Kinder an die Erzieherinnen übergeben können. In diesen Übergabezonen gilt eine Personenanzahlbegrenzung, Maskenpflicht, Abstand, aber keine Testpflicht für die Eltern. Wer die Umkleiden, Betreuungs- oder sonstigen Räume der Kitas betreten will oder muss, unterliegt der Testpflicht. Hierzu können Sie unsere in Amtsberg eingerichtete Teststelle in der Sporthalle Weißbach, aber auch die Testzentren in den Nachbargemeinden und Städten nutzen.
Wir bitten alle Eltern eigenverantwortlich auch auf die Einhaltung der Regeln zu achten.
Hier nochmals der Infoblog des SMK
Das sächsische Kabinett hat die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit gibt es einige neue Regeln für den Schul- und Kitabetrieb. Die wichtigsten Fragen und Antworten geben wir im Blog.
Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung öffnen Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Ostern inzidenzunabhängig. Eine Verknüpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung nicht mehr vor. Allerdings sind auch verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas vorgesehen.
Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis*
Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.
Schulbesuch für alle Schülerinnen und Schüler an Testungen gebunden
Bisher mussten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen nur einmal pro Woche eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zwei Mal pro Woche. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es hier.
Maskenpflicht auch im Unterricht
Ab Klassenstufe fünf müssen Schülerinnen und Schüler fortan eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske (zum Beispiel KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil auch im Unterricht tragen. Weiterhin gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal und Eltern müssen auf dem Gelände der Schule und im Schulgebäude eine der genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht auf dem Außengelände der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Schulbesuchspflicht wird aufgehoben*
Konnten bislang lediglich Primarschülerinnen und -schüler von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden, ist dies nun für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes motiviert sein; ein etwaiges Ab-und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zuhause verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt. Mit einer vollumfänglichen Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte, wie im Präsenzunterricht, kann allerdings nicht gerechnet werden.
Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb
In Grund- und Förderschulen sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Gruppen und Klassen müssen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege findet Regelbetrieb statt.
Wechselunterricht ab Klassenstufe fünf bleibt
Für den Unterricht ab Klassenstufe fünf müssen die Klassen wie bisher geteilt werden (Wechselmodell).
Präsenzunterricht für Abschlussklassen bleibt
Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen findet der Unterricht wie bisher in Präsenz statt und grundsätzlich in den Fächern und Lernfeldern der jeweiligen Abschlussprüfung. Der Präsenzunterricht kann im Wechselmodell erfolgen.
30.03.2021
Vorabinformation zur Öffnung der Schulen und Kitas nach Ostern
30.03.2021
Erhebung Elternbeiträge für April 2021
Erhebung Elternbeiträge für April 2021
Sehr geehrte Eltern,
nachdem der Freistaat Sachsen mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.03.2021 angekündigt hat, dass die Landkreise und Kreisfreie Städte unabhängig von der Inzidenz die Schulen und Kindertageseinrichtungen nach den Osterfeiertagen, mithin ab dem 06.04.2021 öffnen, möchte ich Ihnen hiermit mitteilen, dass die Gemeinde Amtsberg die Elternbeiträge für den gesamten Monat April 2021 entsprechend erhebt. Ich bitte Sie daher, die Elternbeiträge entsprechend zu überweisen, sofern Sie Selbstzahler sind; andernfalls werden Beiträge entsprechend der erteilten Lastschriftmandate gezogen.
Für den Monat März werden Ihnen für den Schließungszeitraum 22.03.2021 bis zum 05.04.2021, mithin für 2 Wochen, die Elternbeiträge entsprechend erstattet bzw. verrechnet.
Die Inanspruchnahme der Notbetreuung wird entsprechend tageweise berechnet.
Hauptamt
29.03.2021
Covid - Testzentrum in der Sport- und Freizeithalle Amtsberg öffnet ab 30.03.2021
Covid - Testzentrum in der Sport- und Freizeithalle Amtsberg öffnet ab 30.03.2021
In der Sport- und Freizeithalle Weißbach haben wir ein Testzentrum eingerichtet.
Hiermit wollen wir gewährleisten, dass jeder mind. einmal pro Woche einen Schnelltest durchführen kann. Wir haben zur Durchführung die Firma BE.SAFE aus Chemnitz gebunden. Diese bringt ein WEB-basiertes System mit, dass, so hoffen wir, bei möglichen Öffnungsschritten für Gastronomie, Dienstleistungen, Handel aber auch Freizeit und Sport eingesetzt werden kann.
Vorerst bieten wir folgende Öffnungszeiten an:
Dienstag 15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Sonntag 9.30 – 12.00 Uhr
Sofern die Inanspruchnahme es erfordert, werden wir die Öffnungszeiten anpassen.
25.03.2021
Elternproteste: Schreiben an Ministerpräsident
25.03.2021
Pressemitteilung zum Positionspapier „Corona-Neuanfang“ SSG
MEHR GESCHWINDIGKEIT, MEHR MUT, WENIGER BÜROKRATIE FREIHEIT UND VERANTWORTUNG NEU WAGEN
23.03.2021
Personal für das Schnelltestzentrum Amtsberg gesucht
Die Gemeinde Amtsberg plant mit der Firma Team Feel Good BE.SAFE Test GmbH kurzfristig die Einrichtung eines Schnelltestzentrums in der Sport- und Freizeithalle Weißbach.
Für die Testkapazitäten wird Personal für ca. 3 bis 4 Termine wöchentlich (einmal Wochenende) mit á 2 bis 3 Stunden täglich gesucht.
Bewerbungen richten Sie bitte direkt an die Firma
Team Feel Good BE.SAFE Test GmbH
Schönherrstraße 8
09113 Chemnitz
per E-Mail an bewerbung@besafe-coronatest.de
23.03.2021
Weitere Coronainfektion in der Kita Regenbogen
23.03.21 Weitere Coronainfektion in Kita Regenbogen
Leider ist ein weiterer Fall einer Infektion in der Kita aufgetreten. Die betroffene Gruppe wurde in Quarantäne versetzt, die Eltern der Kinder sind durch die Kitaleitung informiert.
22.03.2021
Kita Regenbogen – Coronavirus
19.03.2021
Offener Brief der Bürgermeister im Erzgebirge
Anfang der Woche haben die Bürgermeiter des Erzgebirgskreises einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten geschrieben. Unterzeichnet vom Vorstad des Kreisverbandes des Sächsischen Städte- und Gemeindetages im Auftrag aller Bürgermeister.
18.03.2021
Kitas und Schulen im ERZGEBIRGSKREIS müssen schließen
Wie soeben über den Medienservice des Freistaates Sachsen mitgeteilt, müssen im Erzgebirgskreis ab kommenden Montag wieder alle Schulen und Kindertagesstätten schließen.
Demnach gelten ab Montag wieder in Grundschule und den Kindertagesstätten die Notbetreuungsregeln.
Wir bitten alle Eltern schnellstmöglich die Betreuung der Kinder zu Hause abzusichern. Für die Eltern gelten weiterhin die Anlage 1 und 2 aufgeführten Berufsgruppen. Für diese, sowie Härtefälle bedarf es eines Antrages auf Notbetreuung.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/24890
13.03.2021
Änderung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im ERZ Kreis
11.03.2021
Erweitertes Impfangebot in Sachsen, weitere Schulen öffnen Montag
Impfangebot in Sachsen erweitert
Weiterführende Schulen starten Montag
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/248513
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/248570
06.03.2021
Neue Coronaschutzverordnung ab 8.März
Der Freistaat Sachsen hat gestern eine neue Coronaschutzverordnung erlassen.Den Orientierungsplan für Sachsen und die Verordnung finden Sie hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/orientierungsplan-fuer-sachsen-9295.html
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf
11.02.2021
Informationen zur Corona-Hotline im Erzgebirgskreis
- für die Regionen Aue, Schwarzenberg und Stollberg unter 03771 277-4444,
- für die Regionen Annaberg-Buchholz und Mittleres Erzgebirge unter 03733 831-4444.
11.02.2021
Landratsamt Erzgebirgskreis / Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 21
Corona-Hotline des Gesundheitsamtes im Erzgebirgskreis bleibt täglich erreichbar – Zeiten geändert
Das Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst des Erzgebirgskreises ist weiterhin täglich über die bekannten Hotline-Nummern erreichbar und berät zum Infektionsgeschehen im Landkreis.
Aufgrund des zurückgegangenen Infektionsgeschehens im Landkreis und des damit zurückgegangenen Anrufaufkommens, werden die Zeiten der Corona-Hotline angepasst.
Erreichbar ist die Corona-Hotline des Erzgebirgskreises ab sofort von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr sowie am Samstag und Sonntag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr
Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert aktuell zum Thema COVID-19 auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus
Pressekontakt:
André Beuthner
Büro des Landrates - Pressestelle
Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon 03733 831-1008; Fax 03733 831-1027
E-Mail andre.beuthner@kreis-erz.de
Internet www.erzgebirgskreis.de
Die Zugangsvoraussetzungen für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Nachrichten finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de
27.01.2021
Erzgebirgsbürgermeister wenden sich wegen Corona-Schutz-Maßnahmen an Ministerpräsident Michael Kretschmer
Brief an den Ministerpräsidenten
Erzgebirgische Bürgermeister wenden sich an Michael Kretschmer
Die Bürgermeister des Erzgebirgskreises haben sich an Ministerpräsident Michael Kretschmer gewandt und ihm eine Schilderung der Situation, wie sie aus kommunaler Sicht besteht, übermittelt. „Wir sehen Handlungsbedarf“ erklärt Alexander Troll, Bürgermeister der Stadt Lößnitz und Vorsitzender des Kreisverbandes Erzgebirge des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. „Die Bürgermeisterinnen und (Ober-)bürgermeister unserer Städte und Gemeinden führen in den letzten Wochen und Monaten eine Vielzahl von Gesprächen mit Menschen, die eine Infektion mit Covid-19 hinter sich gebracht haben, mit ortsansässigen Händlern und Gewerbetreibenden, mit Eltern der Kindergartenkinder und Schüler und zahlreichen Bürgern. Wir wissen deshalb recht genau, wie die Menschen vor Ort die aktuelle Situation wahrnehmen und mit ihr umgehen.“ erklärt Troll.
„Wir sind als Bürgermeister deshalb zu der Entscheidung gekommen, unsere Eindrücke zu Papier zu bringen und dem Ministerpräsidenten zu übermitteln.“
Aus dem Schreiben wird deutlich, dass die aktuell gültigen Corona-Schutz-Maßnahmen zu immer weniger Akzeptanz in der Bevölkerung führen. Die Bürgermeister tragen vor, dass für die Mitwirkungsbereitschaft der Menschen klar strukturierte und nachvollziehbare Regelungen erforderlich sind. Inzwischen seien die Bestimmungen für viele nicht mehr überschaubar. Auch müssten die Effekte von Einschränkungen kritisch geprüft und gleichzeitig Lösungen angeboten werden. Wenn Schulen geschlossen würden, müssten umgehend alle Schritte unternommen werden, um den Schülern auch unter Pandemiebedingungen durch Digitalangebote eine bestmögliche Bildung zukommen zu lassen. Die Bürgermeister sehen auch den rein branchenbezogenen Ansatz für Geschäftsschließungen als nur eingeschränkt geeignet. „Gerade in den Kommunen des Erzgebirges wäre die Umsetzung von Hygienekonzepten mit einer Minimierung von Kontakten in den Ladengeschäften gut möglich – wie uns auch die Gewerbetreibenden schildern.“. Es müsse deshalb mehr das konkrete Infektionsrisiko, anstatt die reine Branchenzugehörigkeit für notwendige Maßnahmen ausschlaggebend sein. Wenn trotzdem im Zuge der Pandemie mit dem Ziel einer Kontaktminimierung Schließungen verfügt würden, müssten den betroffenen Unternehmen Unterstützungsmöglichkeiten angeboten und vor allem zugesagte Finanzhilfen auch zuverlässig und zügig ausgezahlt werden.
„Viele Einwohner unserer Städte und Gemeinden sind in den vergangenen 30 Jahren ein unternehmerisches Risiko eingegangen und haben ein kleines Geschäft, eine Gastronomie, einen Friseursalon, ein Fitness- oder Kosmetikstudio oder ein anderes Unternehmen aufgebaut bzw. in nächster Generation fortgeführt. Sie tragen damit zur Vielfalt in unseren Orten bei – im ländlichen Raum oft in einem nicht einfachen Umfeld. Wir stehen deshalb an der Seite der Einwohner unserer Orte und erwarten zielgerichtete und angemessene Lösungen, die zu einer Entspannung des Infektionsgeschehens einerseits, aber ebenso zu funktionierenden und nachhaltigen Ergebnissen für alle Betroffenen führen.“ so übereinstimmend die Bürgermeister.
Die Situation in den erzgebirgischen Krankenhäusern, insbesondere auf den Intensivstationen, hatte sich unter Berücksichtigung der Patientenzahlen in den letzten Monaten des Jahres 2020 zugespitzt. Maßnahmen der Kontaktbeschränkung sind deshalb notwendig gewesen. Diese haben inzwischen zu einer deutlichen Reduzierung, nahezu Halbierung, der Fallzahlen in den Kliniken und auf den Intensivstationen geführt.
„Dann sollte man den Menschen aber auch mitteilen, dass dies gemeinsam geschafft wurde und damit eine gute Basis für eine weitere strukturierte Vorgehensweise vorhanden ist.“ schildert Alexander Troll.
„Momentan sollte zur Vermeidung eines Rückschlages nicht vorschnell alles geöffnet werden, wichtig erscheint uns aber eine gezielte und zügige Immunisierung der besonders gefährdeten Gruppen durch die seit Dezember 2020 verfügbaren Impfstoffe, um zunächst das Risiko von Todesfällen und sehr schweren Verläufen so weit wie möglich zu senken. Dabei können wir Kommunen im Zuge der Umsetzung vor Ort mithelfen. Auf diesem Weg lässt sich eine nachhaltige Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems – was in unser aller Interesse ist – sicherstellen. Daneben muss aber den Bürgern, den Eltern, Schülern und Gewerbetreibenden eine greifbare Perspektive aufgezeigt werden, damit wir alle auch den Rest der vor uns liegenden Strecke gemeinsam meistern.“ sind sich die Bürgermeister einig.
Sehr positiv nehmen Sie die Bereitschaft der Staatsregierung zur Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene auf. Dies ist eine gute Basis, um funktionierende Lösungen zu finden.
(26.01.2021)
22.01.2021
Aufruf des Pflegenetz ERZ – Helfer im Bereich Pflege im Erzgebirgskreis dringend gesucht
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Wohnort sowie die gewünschte Region mit maximaler Entfernungsangabe
- Berufliche Qualifikation
- Erfahrungen in der Pflege (ja/nein)
- Zeitpunkt und Dauer der Verfügbarkeit
Landratsamt Erzgebirgskreis / Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 11
Aufruf des Pflegenetz ERZ – Helfer im Bereich Pflege im Erzgebirgskreis dringend gesucht
Die Corona Pandemie stellt uns täglich vor neue Herausforderungen. Besonders der pflegerische Bereich arbeitet am Limit. Durch Personalausfälle, vorranging aufgrund von COVID- 19 Infektionen und damit verbundenen Quarantänen, kommen die Pflegekräfte an ihre Belastungsgrenzen.
Aus diesem Grund sucht das Pflegenetz ERZ dringend Freiwillige, die den pflegerischen Bereich unterstützen. Eine pflegerische Vorausbildung ist nicht notwendig. Die Einsatzmöglichkeiten und Aufgabenbereiche der Interessenten werden entsprechend ihrer Fähigkeiten und Vorkenntnisse mit der Einrichtung abgestimmt. Des Weiteren werden vertragliche Details (Versicherung, Vergütung, Arbeitszeit, etc.) direkt mit der entsprechenden Einrichtung besprochen. Zur Vorbereitung der helfenden Tätigkeiten verweist das Pflegenetz ERZ auf kostenfreie Online- Schulungsvideos, die den Interessenten nach der Anmeldung mitgeteilt werden.
Freiwillige Helfer melden sich bitte bei den Pflegekoordinatorinnen Frau Troll und Frau Richter.
E-Mail: PflegenetzERZ@kreis-erz.de
Telefonnummer: 03771 277 3127.
Folgende Daten/Angaben sind zwingend erforderlich:
Die Pflegekoordinatoren registrieren die personenbezogenen Daten und fungieren als Vermittler zwischen den Interessenten und den Einrichtungen. Besteht ein Bedarf einer Pflegeeinrichtung in Wohnortnähe, geben die Pflegekoordinatoren die personenbezogenen Daten an die entsprechende Einrichtung weiter.
Mit der Übermittlung der Daten an die Pflegekoordinatoren wird das Einverständnis zur Speicherung und Weiterreichung der Daten an die entsprechende Einrichtung vorausgesetzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Für weitere Fragen stehen die Pflegekoordinatorinnen Frau Troll und Frau Richter unter der o.g. E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Kontakt:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Soziale Hilfen
Paulus- Jenisius- Straße 24
09456 Annaberg Buchholz
11.01.2021
Sächsische Impfzentren in Betrieb - Anmeldung ab 11.1.21 möglich
Sächsische Impfzentren sind flächendeckend am Netz – Anmeldung ab heute 14 Uhr unter
Serviceportal zur Impfung gegen das Corona Virus in Sachsen - Startseite (impfterminvergabe.de)
19.11.2020
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen
17.09.2020
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen
Empfehlung für Eltern (Stand 16.09.2020)
Gemeinsame Empfehlung von SMS und SMK zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen (Stand 16.09.2020) im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie:
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